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Pflichtteil im Erbrecht: Begriff, Berechnung & Probleme. Wenn ein Erblasser einen Angehörigen bzw. Erbberechtigten vom Erbe ausschließt, hat diese Person dennoch eine Pflichtteilsberechtigung. Es steht ihr ein gesetzlich definierter Teil vom Erbe zu. In der Regel handelt es sich bei den betroffenen Erben um Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner. Bezahlen oder aushändigen muss diesen Pflichtteil der Erbe.

Eine Testamentsanfechtung ist grundsätzlich möglich. Wer dies anstrebt, sollte die Folgen kennen. Wenn das Gericht feststellt, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers unwirksam ist, kann unter anderem die gesetzliche Erbfolge zwangsläufig aufleben oder auch ein früheres Testament wirksam werden, wenn dieses existiert. Ebenso kann die Anfechtung Folgen für Pflichtteilsberechtigte haben und Pflichtteilsansprüche aufleben lassen. Neben der Testamentsanfechtung ist das Mittel der Testamentsauslegung zu bedenken, das eher zum Ziel führen könnte. Schauen wir uns nun die Bedingungen an, unter denen das Erbrecht die Anfechtung eines Testaments erlaubt.

Wer erbt, erhofft sich einen Vermögenszuwachs durch Vermögenswerte des Erblassers wie Geld, Grundstücke und Schmuck. Vielen Erben ist nicht bewusst, dass sie auch Verbindlichkeiten erben. Schulden zählen ebenso zum Nachlass wie Vermögenswerte. Kein Erbe möchte durch die Erbschaft sein eigenes Vermögen schmälern. Es gibt Möglichkeiten, die Haftung für Verbindlichkeiten des Erblassers zu vermeiden und zu begrenzen.