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Mobbing am Arbeitsplatz ist leider auch heutzutage immer noch präsent. Vor Allem Vorgesetzte sind häufig die Mobbing Verursacher, wodurch sich die Arbeitnehmer oft nicht trauen, rechtlich dagegen vorzugehen.

Durch Mobbing erlittene Persönlichkeitsverletzungen und Gesundheitsschädigungen sind durch Schadensersatz und Schmerzensgeld auszugleichen.

Wenn ein Unternehmen nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden ist, kann dem Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund gekündigt werden. Jedoch müssen sich Unternehmen an das Sonderkündigungsschutzgesetz für bestimmte Personengruppen halten.

Rettungsassistent: „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

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