Jetzt Kündigungsschutzklage einreichen! Jetzt 3-Wochen-Frist wahren!

Warten Sie nicht zu lange, denn in der Regel bleiben Ihnen nach Erhalt der Kündigung lediglich 3-Wochen, um eine Kündigungsschutzklage wirksam einzulegen.

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Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage

Eine Entlassung durch den Arbeitgeber muss nicht einfach hingenommen werden. Für den Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. 

1. Frist

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz, im Folgenden KSchG).

2. Betriebszugehörigkeit

Nur wer sechs Monate lang ununterbrochen demselben Betrieb angehört, genießt Kündigungsschutz (§1 KSchG).

3. Betriebsgröße

Hat der Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter, ist das Gesetz anwendbar.

4. Besonderer Kündigungsschutz

Diesen genießen Personengruppen wie Schwerbehinderte, Schwangere, Mitglieder des Betriebsrates.