Arbeitsrecht und Kündigung RA Björn W. Kasper April 21, 2023

Kündigung & Kündigungsschutzklage

Jetzt Kündigungsschutzklage einreichen! Jetzt 3-Wochen-Frist wahren!

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Kündigung, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Um was geht es?

Warten Sie nicht zu lange, denn in der Regel bleiben Ihnen nach Erhalt der Kündigung lediglich 3-Wochen, um eine Kündigungsschutzklage wirksam einzulegen.

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Übersicht
Arbeitsrechtliche Ansprüche verfolgen!
Die Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann ist es an der Zeit zu handeln. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit. In der Regel haben Sie lediglich 3-Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Kündigungsschutzklage. Der Ablauf im Überblick!

Nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie einen klaren Kopf bewahren, denn die Zeit ist ein wichtiger Faktor. Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers erheben wollen, muss diese innerhalb von drei Wochen nach Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Bei Versäumen dieser Frist gilt die Kündigung als rechtswirksam. Es gibt jedoch Ausnahmefälle für die jedoch strenge Vorschriften gelten.

Rechtsratgeber zu den Rechten der Auszubildenden

Als Azubi möchte man es natürlich jedem recht machen und denkt dabei viel zu selten an sich selbst. Dabei sollte man gerade als Azubi nie seine Rechte aus den Augen verlieren. Dieser Ratgeber soll die Rechte der Azubis noch einmal verdeutlichen.

Die Kündigung im Kleinbetrieb

Wenn ein Unternehmen nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden ist, kann dem Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder aus wichtigem Grund gekündigt werden. Jedoch müssen sich Unternehmen an das Sonderkündigungsschutzgesetz für bestimmte Personengruppen halten.

Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag ist das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Während der Arbeitsvertrag Ihr Arbeitsverhältnis begründet, löst der Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitsverhältnis auf. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Abmachung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, welche Ihr Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.

Eigenkündigung: Anspruch auf eine Abfindung?

Wie gestaltet sich das, wenn der Arbeitnehmer selbst die Kündigung einreicht?

Was genau sind die Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage?

Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage

Eine Entlassung durch den Arbeitgeber muss nicht einfach hingenommen werden. Für den Arbeitnehmer gibt es die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. 

1. Frist

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz, im Folgenden KSchG).

2. Betriebszugehörigkeit

Nur wer sechs Monate lang ununterbrochen demselben Betrieb angehört, genießt Kündigungsschutz (§1 KSchG).

3. Betriebsgröße

Hat der Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter, ist das Gesetz anwendbar.

4. Besonderer Kündigungsschutz

Diesen genießen Personengruppen wie Schwerbehinderte, Schwangere, Mitglieder des Betriebsrates.

 

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