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Im deutschen Recht umfasst der Begriff "gewerblicher Rechtsschutz" eine Vielzahl von Schutzrechten, die geistiges Eigentum und Innovationen schützen.
Dazu gehören:
Patentrecht: Schützt technische Erfindungen. Ein Patent gibt dem Erfinder das exklusive Recht, die Erfindung zu nutzen und Dritte von der Nutzung auszuschließen.
Gebrauchsmusterrecht: Ähnlich dem Patentrecht, schützt jedoch kleinere technische Erfindungen oder solche, die nicht den strengen Anforderungen eines Patents genügen. Es wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet.
Markenrecht: Schützt Kennzeichen wie Wörter, Logos, und andere Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden.
Designrecht (Geschmacksmusterrecht): Schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, also das Design. Es kann sich auf Form, Muster, Farbe oder eine Kombination dieser Merkmale beziehen.
Sortenschutz: Schützt neue Pflanzensorten. Der Züchter erhält das exklusive Recht, die geschützte Pflanzensorte zu verwenden und zu verkaufen.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Schützt vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor unbefugtem Erwerb, Nutzung und Offenlegung.
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst somit alle rechtlichen Maßnahmen und Schutzrechte, die dazu dienen, geistiges Eigentum und Innovationen im gewerblichen Bereich zu schützen.
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