Inhalt:
Im deutschen Recht umfasst der Begriff „Urheberrecht“ das Recht des Schöpfers eines Werkes an diesem Werk.
Es regelt die Beziehung zwischen dem Urheber und der Nutzung seines Werkes durch Dritte.
Die wichtigsten Aspekte des Urheberrechts im deutschen Recht sind:
Schutzgegenstände: Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören unter anderem:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
- Werke der Musik
- Werke der bildenden Künste und der Baukunst
- Filmwerke und Laufbilder
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
Rechte des Urhebers: Der Urheber hat verschiedene Rechte an seinem Werk:
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Dazu gehören das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das Recht, die Entstellung des Werkes zu verbieten, und das Veröffentlichungsrecht.
- Verwertungsrechte: Diese umfassen unter anderem das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
Schutzdauer: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach fällt das Werk in die Gemeinfreiheit, und es kann von jedem frei genutzt werden.
Schranken des Urheberrechts: Es gibt bestimmte gesetzlich geregelte Schranken, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auch ohne Zustimmung des Urhebers ermöglichen, z. B. für den privaten Gebrauch, für Zitate, in Bildungseinrichtungen und für die Berichterstattung über Tagesereignisse.
Verwertungsgesellschaften: Urheber können ihre Rechte durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst wahrnehmen lassen, die dann die Nutzung der Werke lizenzieren und Tantiemen an die Urheber ausschütten.
Rechtsdurchsetzung: Urheber haben die Möglichkeit, bei Verletzungen ihrer Rechte zivilrechtlich gegen die Verletzer vorzugehen. Dies umfasst Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen.
Das deutsche Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
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