Gewerbeuntersagung RA Björn W. Kasper Juli 22, 2023

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei drohender Gewerbeuntersagung

Direktkontakt

Rufen Sie uns direkt an unter 069 - 3487 2196 - 0 oder unter 0611 - 9458 168 - 0 und vereinbaren Sie einen Termin. Oder nutzen Sie bei Fragen unser Kontaktformular. Wir antworten schnellstmöglich.

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.

Ihr Ansprechpartner im Gewerberecht:

Björn W. Kasper
Rechtsanwalt
Sofortkontakt

Telefonisch unter 069 - 3487 2196 - 0

Vorabbegutachtung

Nutzen Sie das Kontaktformular

DSGVO konform

100 % Datensicherheit garantiert

Kostentransparenz

Erhalten Sie einen Kostenüberblick

Übersicht
Interessantes zum Thema
Wissenswertes aus dem Steuerrecht- Finanzamt und der Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung von Steuerverbindlichkeiten

Stundung oder Ratenzahlung. Wie kann ich Steuerverbindlichkeiten stunden lassen, oder per Ratenzahlung zurückführen.

Fahrtenbuchmethode: Keine Anwendung bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen (im Streitfall: Treibstoffkosten) schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus. 

 
Online-Rechtsberatung – Vorzüge und unverbindlich zum Ergebnis kommen!

Online-Rechtsberatung leicht gemacht. Innerhalb weniger Minuten zu einer ersten rechtlichen Einschätzung kommen. Kostenfrei!

Wann Spenden steuerlich absetzbar sind

Spenden und deren Absetzbarkeit in der Jahressteuererklärung. Was Sie wissen müssen.

Energiepreispauschale – Antrag für Studierende und Fachschüler ist endlich möglich

Studierende und Fachschüler können aufatmen: Denn seit dem 15.3.2023 kann die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 Euro bis spätestens zum 30.9.2023 beantragt werden.

 
Rechtsschutzversicherung

Erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten. Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten. Weiterhin bekommen Sie Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss und Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Interessantes zum Thema Gewerbeuntersagung im Überblick:

Als unzuverlässig ist anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung, wenn der Gewerbetreibende nicht willens oder nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu gewährleisten. Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten werden von der Behörde Tatsachen ermittelt und die Erforderlichkeit einer ganzen oder teilweisen Gewerbeuntersagung überprüft.

Um unnötige zusätzliche Schwierigkeiten während eines Verfahrens zu vermeiden, empfehlen wir:
  • Öffnen Sie unter allen Umständen unverzüglich Ihre Post, holen Sie auf jeden Fall niedergelegte Schriftstücke so schnell wie möglich bei der Post ab. Sorgen Sie auch bei Abwesenheit für die Entgegennahme und Bearbeitung der Post.
  • Reagieren Sie unbedingt auf Schreiben des Gewerbeamtes, insbesondere, wenn darin die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens angekündigt wird. Sie sollten schriftlich oder telefonisch innerhalb der genannten Frist mit dem zuständigen Bearbeiter beim Gewerbeamt Kontakt aufnehmen.
  • Nehmen Sie mit dem Gewerbeamt vereinbarte Gespräche wahr bzw. informieren Sie den Ansprechpartner dort, wenn Sie den Termin verschieben müssen.
  • Halten Sie mit dem Gewerbeamt getroffene Absprachen, wie z. B. die Vorlage eines Sanierungsplans bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt, ein bzw. teilen Sie dem Amt mit, warum Sie es nicht können.
  • Geben Sie dem Gewerbeamt gegenüber vertraulich auch Auskunft über persönliche Schwierigkeiten, die zu Ihrer Situation beigetragen oder sogar ausschlaggebend dafür waren.
  • Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen). Signalisieren Sie Ihren Willen zur Tilgung der Schulden und versuchen Sie, Ratenzahlungen zu vereinbaren.
  • Informieren Sie zeitnah das Gewerbeamt sowohl über positive als auch negative Ergebnisse Ihrer Gespräche mit den Gläubigern und belegen Sie diese wenn möglich schriftlich. Warten Sie nicht erst auf eine Anfrage des Amtes.
  • Behalten Sie den Überblick über die von Ihnen abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen bzw. Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe.
Die Beachtung dieser Tipps, die Vorlage eines tragfähigen Sanierungskonzeptes beim Gewerbeamt oder gar der Wegfall der vorgeworfenen Untersagungsgründe erhöhen die Chancen auf eine Aussetzung oder sogar Einstellung des Verfahrens.
Gegen den Bescheid ist die Klage innerhalb eines Monats zulässig. Im Falle der Anordnung des sofortigen Vollzugs der Untersagung kann beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt werden. Sofortiger Vollzug bedeutet, dass die Gewerbetätigkeit sofort eingestellt und das Gewerbe abgemeldet werden muss.
Ist ein Untersagungsbescheid unanfechtbar geworden, kann frühestens nach einem Jahr (in Ausnahmefällen auch eher) ein Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Vorausgesetzt werden Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt (positive Zukunftsprognose).
Da eine Gewerbeuntersagung einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Situation bedeutet, sollten Betroffene rechtzeitig mit dem Gewerbeamt und der IHK Kontakt aufnehmen. Wir sind in dieser schwierigen Phase für Sie da.
WordPress Cookie Plugin by Real Cookie Banner