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Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer. Sie gibt selbstständigen Personen – Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht aufgegeben werden.
Das bedeutet: Sie können auch in einer Regelinsolvenz Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen.
Die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens sind ein sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung, unter Umständen die Fortführung Ihres Betriebes und vor allem das Ende von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Kontenpfändungen.
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