Privatinsolvenz & Schuldenbereinigung
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Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung & außergerichtliches Bereinigungsverfahren
Bescheinigung nach § 305 InsO als Voraussetzung der Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Als Privatperson benötigen Sie eine offizielle Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 InsO. Dieser Nachweis kann Ihnen nur von einer rechtskundigen und qualifizierten Stelle ausgestellt werden. Selbst sind Privatpersonen dazu nicht berechtigt.
Schulden bereinigen. NEU durchstarten!
Privatinsolvenz bedeutet, dass der Schuldner seine Pflichten, die er gegenüber seinem Gläubiger hat, nicht erfüllen kann. Einfach ausgedrückt würde man sagen, der Schuldner ist nicht zahlungsfähig.
Die Privatinsolvenz hat zum Ziel, dass zum einen der Schuldner von seinen Schulden bereinigt wird und sich dabei nicht noch weiter verschulden muss und zum anderen soll der Gläubiger trotz Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befriedigt werden.