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Wir beraten Sie vollumfänglich im Bereich der Regelinsolvenzverfahren. Vom Zeitpunkt der Krise bis hin zum eröffneten Verfahren sind wir hierbei an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns direkt an. Schon in der Krise können durch entsprechende Maßnahmen Weiterungen vermieden werden.
Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer. Sie gibt selbstständigen Personen – Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht aufgegeben werden.
Das bedeutet:
Sie können auch in einer Regelinsolvenz Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen.
Die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens sind ein sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung, unter Umständen die Fortführung Ihres Betriebes und vor allem das Ende von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Kontenpfändungen.
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen einen zuverlässigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der Ihnen mit Fachwissen und praktischer Unterstützung zur Seite steht.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre rechtlichen Angelegenheiten in guten Händen halten und uns um alles Notwendige kümmern.
Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und werden Ihnen bei allen Belangen zur Seite stehen.