Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich der Unternehmensinsolvenzen

Direktkontakt

Rufen Sie uns direkt an unter 069 - 3487 2196 - 0 oder unter 0611 - 9458 168 - 0 und vereinbaren Sie einen Termin an dem jeweiligen Standort. Oder nutzen Sie bei Fragen unser Kontaktformular. Wir antworten schnellstmöglich.

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.

Wir beraten Sie vollumfänglich im Bereich der Regelinsolvenzverfahren. Vom Zeitpunkt der Krise bis hin zum eröffneten Verfahren sind wir hierbei an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns direkt an. Schon in der Krise können durch entsprechende Maßnahmen Weiterungen vermieden werden.

Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer. Sie gibt selbstständigen Personen – Unternehmern und Freiberuflern – die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht aufgegeben werden.

Das bedeutet:

Sie können auch in einer Regelinsolvenz Ihre selbstständige Tätigkeit fortführen.

Die drei Ziele des Regelinsolvenzverfahrens sind ein sicheres Erreichen der Restschuldbefreiung, unter Umständen die Fortführung Ihres Betriebes und vor allem das Ende von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Kontenpfändungen.

Wir legen großen Wert darauf, Ihnen einen zuverlässigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der Ihnen mit Fachwissen und praktischer Unterstützung zur Seite steht.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre rechtlichen Angelegenheiten in guten Händen halten und uns um alles Notwendige kümmern.

Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und werden Ihnen bei allen Belangen zur Seite stehen.