Strafverteidigung RA Björn W. Kasper Februar 6, 2020
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Die Wahlverteidigung wird in unserer Kanzlei über Vergütungsvereinbarungen abgerechnet. Individuell und transparent.

Das Pflichtverteidigungsmandat wird gegenüber der Staatskasse nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

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n.V.

  • Vergütungsvereinbarung
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RVG

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